Informationen für Drittmittelprojekte
Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen zu den Themen Chancengleichheit, Gleichstellung und Diversity für drittmittelgeförderte Forschungsprojekte zusammengestellt.
Antragstellung: Chancengleichheit und Gleichstellung
Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen und Schwerpunktprogramme können bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Modul „Chancengleichheit" Mittel für Gleichstellungsaufgaben beantragen. Für Sonderforschungsbereiche sind dies 30.000 EUR pro Jahr (120.000 EUR pro Förderperiode), für andere Verbundprojekte 15.000 EUR pro Jahr (67.500 EUR pro Förderperiode). Auch Antragsteller*innen im Emmy Noether-Programm und in der Sachbeihilfe haben die Möglichkeit, bis zu 1.000 EUR pro Förderjahr in diesem Modul zu beantragen.
Die Universitätsleitung empfiehlt, diese Mittel in vollem Umfang zu beantragen. Die Mittel sind für konkrete Gleichstellungsziele in Ihrem Verbund vorgesehen und dienen folgenden Zielen:
- die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen,
- die im Forschungsprojekt bzw. -verbund arbeitenden Nachwuchswissenschaftlerinnen bei der Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen und
- den Arbeitsplatz „Wissenschaft" familienfreundlicher zu gestalten.
Für die Umsetzung dieser Ziele ist Ihr Forschungsverbund gegenüber der DFG verantwortlich. Gern berät Sie die Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung dazu, wie Sie diese Ziele für Ihren Verbund erreichen (zu allen anderen Aspekten des Antrags berät Sie das Science Support Centre). Dazu konzipieren wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen passgenaue Maßnahmen und Instrumente, die Sie innerhalb des Verbunds mit Hilfe der Gleichstellungsmittel umsetzen können. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es außerdem eine umfassende Checkliste zu Gleichstellung und Vielfalt in Forschungsanträgen, die Sie hier herunterladen können.
Im November 2020 hat die DFG zudem das so genannte Budget für Sprecher*innen in Koordinierten Verfahren eingeführt. Verbünde, deren leitende Person in ihrer Disziplin auf Leitungsebene dem jeweils unterrepräsentierten Geschlecht angehören, können im Rahmen eines Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrags eine Pauschale in Höhe von 80.000 EUR pro Förderjahr beantragen. Weitere Informationen zum Budget für Sprecher*innen finden Sie in diesem Dokument.
Antragstellung: Relevanz von Geschlecht und Vielfalt
Zur Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit heißt es auf der Website der DFG: "Bei einigen Forschungsvorhaben kann die Berücksichtigung von Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen zur Vermeidung ‚blinder Flecken' führen und damit die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse erhöhen. Daher sollte die Reflexion von Geschlecht und Vielfältigkeit Bestandteil der Vorbereitung eines jeden Forschungsprojekts sein und – wo relevant – im Antrag behandelt werden." Hierfür bietet die DFG eine Checkliste an, die Ihnen für die Planung Ihres Forschungsvorhabens erste Anhaltspunkte gibt, ob im Projektantrag Angaben zu Geschlecht und/oder Vielfältigkeit erforderlich sein könnten. Auch die ehemalige Stabsstelle Gender and Diversity (heute: Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung) hat eine umfassende Checkliste zu Gleichstellung und Vielfalt in Forschungsanträgen erarbeitet, die Sie hier herunterladen können.
An der Universität Freiburg wird die Einbeziehung von Gender und Diversity in Forschungsinhalte seit langem thematisiert und unterstützt. Mit einer Reihe von Veranstaltungen, die die ehemalige Stabsstelle Gender and Diversity und das Zentrum für Anthropologie und Gender Studies gemeinsam organisiert haben, wurden Studierende und Wissenschaftler*innen dazu angeregt, Fragen von Geschlecht und anderen Diversitätsdimensionen in ihre Forschungsvorhaben einzubeziehen und dazu auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu suchen.
Formate wie diese flankieren das regelmäßige Beratungsangebot der Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung für geplante und laufende Forschungsprojekte. Ziel ist es, durch die Reflexion von Gender-und-Diversity-Fragen auf mögliche Zielgruppen und Nutzer*innen der jeweiligen Forschung sowie auf mögliche blinde Flecken im Forschungsdesign aufmerksam zu werden und so die Qualität eines Forschungsprojekts zu erhöhen. Zur Beratungsleistung gehört die Unterstützung bei der Identifikation möglicher relevanter Aspekte sowie ggf. die Vermittlung geeigneter Gender-und-Diversity-Forscher*innen für die fachliche Zusammenarbeit.
Ein Ausbau des bestehenden Beratungsangebots durch eine Servicestelle Gender and Diversity Consulting ist aktuell in Planung.
Weiterführende Hinweise
- Website des Projekts „Gendered Innovations" der University of Stanford (Londa Schiebinger) mit zahlreichen Beispielen und detaillierten Checklisten für die Einbeziehung von Geschlechter- und anderen Diversitätsaspekten in Naturwissenschaften, Ingenieur- und Technikwissenschaften, Umweltwissenschaften und Medizin: https://genderedinnovations.stanford.edu
- Broschüre der Europäischen Kommission (Londa Schiebinger, Ineke Klinge): Gendered Innovations. How Gender Analysis Contributes to Research, mit zahlreichen Fallbeispielen aus verschiedenen Disziplinen: https://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/gendered_innovations.pdf
- Advice Paper der League of European Research Universities (LERU) (Simone Buitendijk, Katrien Maes): Gendered research and innovation. Integrating sex and gender analysis into the research process, mit Beispielen für Forschungsprojekte aus LERU-Universitäten: https://www.leru.org/publications/gendered-research-and-innovation-integrating-sex-and-gender-analysis-into-the-research-process
- Website der DFG zur Relevanz von Geschlecht und Diversität in der Forschung: https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/vielfaeltigkeitsdimensionen/index.html
Begutachtung
Bei der Begutachtung Ihres Antrags durch die DFG – sei es ein Einrichtungs- oder ein Fortsetzungsantrag – werden üblicherweise auch Fragen zum Gleichstellungskonzept des (geplanten) Verbundprojekts gestellt. Damit Sie auf diese Fragen bestens vorbereitet sind, empfehlen wir Ihnen, vorab die Beratung der Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung in Anspruch zu nehmen. Das kann zum Beispiel im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder auch einer Probebegutachtung stattfinden.
Üblicherweise nimmt die Leitung des Bereichs Gleichstellung und Diversität an den Begutachtungsterminen teil. Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig eine Information zu Ihrem Begutachtungstermin und eine Einladung zu schicken.
Im Rahmen der Begutachtung kann die Bereichsleitung Auskunft zur Gleichstellungsarbeit der Universität insgesamt geben. Fragen, die direkt Ihren Forschungsverbund betreffen, müssen immer von einem Mitglied des Forschungsverbunds beantwortet werden.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie im Verlauf Ihrer Antragstellung rechtzeitig Kontakt zur Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung aufnehmen. Eine Teilnahme an Begutachtungen ohne Kenntnis des Antrags und der Akteur*innen ist nicht sinnvoll und wird in der Regel abgelehnt.
Nach der Bewilligung
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Einwerbung Ihres DFG-Verbundprojekts! Bitte nehmen Sie so bald wie möglich nach der Bewilligung Ihres Antrags wieder Kontakt mit der Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung auf und informieren Sie uns über die Laufzeit Ihres Verbundprojekts. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für ein erstes Gespräch über mögliche konkrete Instrumente zur Umsetzung von Gleichstellung und Vielfalt in Ihrem Verbund.